Immer wieder erreichen uns Anfragen, ob der PCR Test bezahlt werden muss oder nicht.

Grundsätlich muss man hier zwischen zwei Dinge unterscheiden: Ist der PCR nach Testverordnung erforderlich und wird über den sog. OEGD Schein abgerechnet? Dann ist dieser kostenfrei. Alle anderen, meist aus privaten Beweggründen, erwünschten PCR Tests müssen bezahlt werden.

Nach Testverordnung ist der PCR Test kostenfrei wenn mindestens eine der folgenden Gegebenheiten zutrifft:

  • Der Proband, der den PCR Test wünscht, hat ein positives Schnelltestergebnis
  • Der Proband ist Kontaktperson einer PCR positiv getesteten Person oder hat einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko in der Corona Warn APP
  • Der Proband wird in einem Krankenhaus, einer Reha Einrichtung, einem Pflegeheim oder bei einer Kur untergebracht.
  • Der Proband arbeitet in einer der o.g. Einrichtungen und dort gab es ein Ausbruchsgeschehen.

Kostenpflichtig sind die PCR Tests meistens bei:

  • Fahrten in den Urlaub
  • zur privaten Sicherheit, wenn man es also einfach nur mal wissen möchte
  • Wenn der Arbeitgeber die Vorlage eines PCR Tests wünscht, obwohl es keinen Anlass dazu gibt, dass dieser nach TestV abgerechnet werden kann.

Wenn dazu Fragen auftreten, beratern wir Sie sehr gern, soweit uns dies möglich ist. In allen anderen Fällen steht Ihnen auch das Gesundheitsamt für Anfragen dieser Art zur Verfügung.